Damit liegen die Produkte der 1. Generation innerhalb von Anspruch 1 und werden von Rechtsbegehren 1 erfasst, mithin liegt ein Eingriff in den Schutzbereich vor. 6.5.2 Verletzung durch 2. Generation Bei der 2. Generation sind die Streifen an deren freien Enden an der Unterkante auf beiden Seiten über einen schmalen Steg verbunden. Dieser Steg verhindert in diesem Unterkantenbereich, dass die freien Enden der Streifen aufeinander liegen können.