Die folgende Beurteilung behandelt die Frage des Eingriffs in den Schutzbereich im Sinne der Übereinstimmung der Merkmale (Eingriff in den Schutzbereich). 6.5.1 Verletzung durch 1. Generation Die Vorrichtungen gemäss der 1. Generation, wie dargestellt in der Klage, sind die einzigen, bei denen die Streifen über deren gesamte Länge voneinander getrennt sind. Bei den Generationen 2-4 gemäss Klage sind die Streifen an deren Unterkante auf beiden Seiten über einen schmalen Steg verbunden, dieser Steg verhindert zumindest in diesem Randbereich, dass die freien Enden der Streifen aufeinander liegen können.