Würde hypothetischer Weise der Fachmann ausgehend von der D5 die D4 hinzuziehen, ist nicht ersichtlich, warum er dann aus der D4 ableiten sollte, eine Trennung des flach gepressten Schlauches der D5 vorzunehmen und also Streifen auszubilden. In der D4 geht es um eine kreisförmige Membran und nicht um Streifen, entsprechend führt die Kombination gar nicht zum beanspruchten Gegenstand. Damit liegt erfinderische Tätigkeit bei einer Kombination der D5 mit der D4 vor. Seite 56 O2014_002 6.5 Patentverletzung