Damit ist, wie bei der Kombination der D5 mit der D1, auch bei der Kombination mit der D4 die Kombination an sich schon fraglich, das heisst, der Fachmann würde ausgehend von der D5, einem Dokument, das das gleiche Gebiet wie das Klagepatent betrifft, also die Abdichtung in einem Urinal, ein Dokument wie die D4 gar nicht ohne erfinderische Tätigkeit zurate ziehen. Es gelten hier die im Wesentlichen gleichen Argumente wie oben bei der Kombination mit der D1 dargelegt.