Selbst wenn damit der Fachmann das Dokument D1 ausgehend von der D5 hinzugezogen hätte, hätte er nicht erkennen können, dass die Ausbildung als Streifen tatsächlich ein Ventil im Sinne von Merkmal 1 zur Verfügung stellen kann, er hätte also keine Motivation, das Ventil gemäss der D5 in diesem Sinne zu ändern, und er hätte auch keine erkennbaren Aussichten auf Erfolg, dass die Änderung tatsächlich eine erfindungsgemässe Wirkung bereitstellen würde. Damit liegt erfinderische Tätigkeit bei einer Kombination der D5 mit der D1 vor.