scher Tätigkeit unter Berufung auf diese Entgegenhaltungen (auch in Kombination mit anderen) an sich kein Raum: Die Begründung fehlender erfinderischer Tätigkeit setzt das Aufzeigen einer Differenz zwischen der Entgegenhaltung und dem angefochtenen Anspruch voraus. Denn fehlt diese Differenz, dann nimmt die Entgegenhaltung den Anspruch identisch vorweg, und damit liegt fehlende Neuheit vor. Das heisst, wenn die Beklagte fehlende erfinderische Tätigkeit gestützt auf eine Entgegenhaltung behaupten will, die sie als neuheitsschädlich bezeichnet hat, dann geht das nicht auf, jedenfalls nicht ohne zusätzliche Erklärung.