6.4.3.3 Die D3 (JP 5-90063 U) wird von der Beklagten nur in einer Maschinenübersetzung vorgelegt. Ohne richtige Übersetzung stellt sich grundsätzlich die Frage, ob auf dieses Dokument abgestellt werden kann, denn die Maschinenübersetzung ist ungenügend. So werden beispielsweise die Figuren 1 und 2, bei welchen es sich offensichtlich um perspektivische Darstellungen handelt, in der Maschinenübersetzung als Schnitte bezeichnet.