Des Weiteren stellt sich tatsächlich, wie die Klägerin darstellt, die Frage, ob die beiden flexiblen blattförmigen Teile 47/66 und 48/67 des Ventils 45 effektiv im Gebrauchszustand an ihren Enden aneinander liegen und den Austritt von Gas zurück durch die Leitung verhindern. Dies zumal auch bei der in diesem Dokument erforderlichen Funktionalität ein Rückfluss von Gas nicht als problematisch erwähnt oder zweifelsfrei erkennbar ist, und nur der Rückfluss von Flüssigkeit verhindert werden muss (Verwendung als Abdichtung eines Katheterbeutels).