6.4.2.1 Zur Frage 1, ob eine unzulässige Änderung der Beschreibung und des Anspruchs 1 durch das Streichen der Komponente 4 und das Einführen der Merkmale Einlass- und Auslassabschnitt erfolgte: Gemäss ursprünglich eingereichtem Anspruch 1 umfasste das Ventil eine Komponente (4) mit einem flachen Streifen (6), der am einen Ende an eine trogförmige Sektion (5) grenzt, und eine komplementäre Komponente. Aus der gesamten Beschreibung (vgl. sämtliche Figuren sowie eingereichte Unterlagen S. 5 Zeilen 23-28) ergibt sich, dass die trogförmige Sektion (5) den Einlassabschnitt bildet, und der Bereich unterhalb davon mit dem Streifen einen Auslassabschnitt.