the strip (6) providing a complementary surface against which the other lower end of the flexible strip (6) may seal." Zudem ist als Ausgangslage festzuhalten, dass, entgegen der weit gehenden Darstellung der Beklagten, für die Frage der genügenden Stützung von Änderungen durch die ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht der ursprünglich eingereichte Anspruch 1 allein zu betrachten ist, sondern die Gesamtheit der eingereichten Unterlagen (vgl. Art. 123 (2) EPÜ sowie Art. 26 Abs. 1 lit. c PatG).