2) Unzulässige Änderung des Anspruchs: trogförmiger Abschnitt und Streifen müssen nicht mehr Teil der Komponente (4) sein; 3) Unzulässige Änderung des Anspruchs durch die Aufnahme des Merkmals 1.3; 4) Unzulässige Änderung des Anspruchs bezüglich des Merkmals 1.3.1. Als Ausgangslage ist Folgendes festzuhalten: Seite 43 O2014_002 Anspruch 1 wie ursprünglich eingereicht lautete wie folgt: