Die beiden Hälften der beispielsweise in Figur 2 des Klagepatents dargestellten Vorrichtung sind getrennt und insbesondere sind die beiden Streifen 6 vollständig, das heisst über deren gesamte Länge, an den vertikal verlaufenden Kanten voneinander getrennt. In einer weiteren Darstellung gemäss Figur 3B ist die gesamte Vorrichtung einstückig ausgebildet, d.h. es gibt einen einzigen gemeinsamen trogförmigen umlaufenden Bereich 5 und nur die Streifen 6 sind getrennt. Auch hier sind aber die beiden Streifen 6 unterhalb des trogförmigen Bereichs 5 vollständig, das heisst über deren gesamte Länge, an den vertikal verlaufenden Kanten voneinander getrennt.