6.1 Nachfolgend ist zunächst zu prüfen, ob das Klagepatent rechtsbeständig ist und – vorerst ohne auf die Lizenzverträge einzugehen – patentverletzende Handlungen der Beklagten vorliegen. Erst wenn beides zu bejahen ist, ist zu prüfen, ob die entsprechenden Handlungen allenfalls von den Lizenzverträgen gedeckt sind (s. unten Ziff. 6.6). Zur Frage der Rechtsbeständigkeit und der Patentverletzung erstattete Richter Dr. sc. nat. Tobias Bremi ein Fachrichtervotum. Der Spruchkörper folgt, wie nachfolgend zu zeigen sein wird, dem Fachrichtervotum in allen Punkten, ausser bei der Frage der Verletzung durch die 2. Generation (unten Ziff. 6.5.2).