Die von der Beklagten direkt an CoOpera Leasing AG verkauften Urinalventile seien demnach vom Lizenzvertrag zwischen Peter Dahm und Hans Keller nicht erfasst. Der Verkauf der Beklagten an die CoOpera Leasing AG als auch der Weiterverkauf an die Enswico AG stellten demnach klare Patentverletzungen dar.