trag zwischen Peter Dahm und Hans Keller lediglich eine Lizenz pro verkauftes Urinalventil vorgesehen. Sämtliche bestrittenen Lizenzgebühren, welche Peter Dahm aus dem Vertrieb der Urinalventile angeblich erhalten haben solle, würden demnach von Beginn weg nur Ventile betreffen, welche bereits von Hans Keller verkauft worden seien. Die Beklagte führe jedoch selbst aus, dass sie die betreffenden 25'000 Urinalventile der 1. Generation direkt an die Enswico AG geliefert habe. Entsprechend hätten sie auch nicht von Hans Keller verkauft worden sein können.