Die Beklagte behaupte noch in der Klageantwort, die Enswico AG habe 52'192 Ventile von der CoOpera Leasing AG erworben. Die Klägerin habe daraufhin nachgewiesen, dass die Enswico AG bereits vor diesem Zeitpunkt Urinalventile vertrieben habe. Nachdem die Beklagte dies nicht mehr bestreiten könne, gebe sie nun also zu, dass die Enswico AG von der Beklagten bereits im Dezember 2009 Urinalventile der 1. Generation bezogen habe. Die Beklagte behaupte jedoch, dass Hans Keller – der sich notabene in massiven finanziellen Schwierigkeiten befunden habe – die hierfür geschuldeten Lizenzgebühren bereits im Voraus bezahlt hätte. Dies gehe an der Sache vorbei: Wie bereits erwähnt, habe der Lizenzver-