Peter Dahm sei für die Herstellung und den Verkauf dieser Ventile vereinbarungsgemäss entschädigt worden. Zusätzlich habe die Enswico AG Ventile der 1. Generation ausgeliefert, die im Zeitraum vom April bis September 2010 bei der Produktion von Ventilen der 2. Generation angefallen seien. Sollte das Klagepatent rechtsbeständig sein, dürfte Dahm hieraus ein lizenzvertraglicher Anspruch von CHF 0.30 pro Ventil zustehen. Eine solche Forderung wäre allerdings von ihm selber geltend zu machen. Die von der Klägerin eingereichte Abtretungserklärung umfasse nach dem Verständnis der Beklagten keine lizenzvertraglichen Ansprüche.