Insgesamt habe die Enswico AG somit 40'200 Ventil-Membrane der 1. Generation erworben, für die Herr Dahm Lizenzgebühren erhalten habe. Eine Patentverletzung liege nicht vor, und weder Herrn Dahm noch der Klägerin stünden hieraus zusätzlich Wiedergutmachungsansprüche zu.