Patentanwalt Gachnang habe seine Auffassung gegenüber der Beklagten in einer formellen Legal Opinion vom 30. Juni 2010 niedergelegt. Sollte sich nun wider Erwarten herausstellen, dass das Klagepatent doch rechtsbeständig sei, so wäre die Kündigung des Lizenzvertrags durch Dahm erst auf Ende des Jahres 2010 wirksam geworden. Für eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund oder gar eine rückwirkende Auflösung gestützt auf einen angeblichen Irrtum hätten keinerlei Gründe bestanden. Entweder sei das Klagepatent nichtig, oder es habe von Oktober 2009 bis Ende 2010 ein gültiger Lizenzvertrag zwischen Dahm und der