Am 8. März 2010 habe Peter Dahm die beiden Lizenzverträge mit Hans Keller und der Enswico Holding AG zu Unrecht unter Berufung auf einen Irrtum gekündigt. Aus Sicht der Enswico AG sei die Kündigung des Lizenzvertrags unbegründet und somit unwirksam gewesen, bzw. frühestens als ordentliche Kündigung auf Ende 2010 wirksam geworden. Gleichwohl habe diese Kündigung Anlass gegeben, dass sich die Enswico AG näher mit dem Klagepatent habe befassen müssen, weil sie realisiert habe, dass sie ab Ende 2010 nicht mehr über einen Lizenzvertrag verfügen würde.