Diese seien von der Beklagten bereits vor der Gründung der Enswico AG für die Kellerinvent AG hergestellt worden. Die Beklagte habe die Ventile aber der Kellerinvent AG nicht ausgeliefert, weil diese die Ventile nicht habe bezahlen können oder wollen. Für diese Ventile habe die Kellerinvent AG Peter Dahm vereinbarungsgemäss eine Lizenzgebühr von CHF 0.30 pro Stück bezahlt. Peter Dahm und die Kellerinvent AG seien nämlich übereingekommen, dass Dahm für die 104'684 Ventil-Membrane der 1. Generation eine Pauschallizenzgebühr von CHF 30'000.– zustehe.