Zusammenfassend sei also festzuhalten, dass die Beklagte mit Wissen und Einverständnis von Peter Dahm für die Kellerinvent AG Ventil- Membrane der 1. Generation hergestellt habe. Gemäss der Abrechnung zwischen Keller und Dahm hätte die Beklagte bis September 2009 104'684 Ventil-Membrane der 1. Generation hergestellt. Diese Zahl habe auch die Grundlage für die Rechnung von Herrn Dahms Addicom Ltd. an die Kellerinvent AG für die Lizenzgebühren von CHF 30'000.00 für 100'000 Ventil-Membrane der 1. Generation gebildet (also eine Stücklizenz von rund CHF 0.30).