Seite 26 O2014_002 nenderweise enthalte auch die von der Klägerin eingereichte Erklärung von Peter Dahm zu den vorstehenden Ausführungen keine widersprechenden Aussagen. Dahm mache einzig geltend, er sei nicht über das Finanzierungsverhältnis der Kellerinvent AG mit der CoOpera Leasing AG informiert gewesen und er habe der Beklagten keine Vertriebslizenz erteilt (was die Beklagte auch nicht behaupte). Ersteres werde mit Nichtwissen bestritten, Zweites treffe zu.