Nachdem die Kellerinvent AG finanzielle Probleme bekommen habe, hätten sich im Herbst 2009 und im ersten Quartal 2010 alle damaligen Beteiligten, also Hans Keller, Herr Baumann und der ehemalige Patentinhaber, Peter Dahm, zusammen getan, um mit der Enswico AG die Vermarktung und den Vertrieb von Urinalventilen mit den streitgegenständlichen Membranen der 1. Generation zu fördern. Die Beklagte, welche wie erwähnt schon vorher für Dahm und Keller bzw. deren jeweilige Unternehmen, Kellerinvent AG und Addicom Ltd., in der Entwicklung und Herstellung solcher Ventile tätig gewesen sei, habe diese Aufgabe auch weiterhin wahrgenommen.