Richtig habe sich der Sachverhalt wie folgt zugetragen: Dahm hätte im Umfang von 5000 Aktien, entsprechend einem Prozent des Stammkapitals, an der Enswico HoIding AG beteiligt und dort auch Mitglied des Verwaltungsrats werden sollen. Die Beteiligung sollte er zum Nominalwert erwerben und dafür unentgeltlich im Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Von einem Versprechen, Verwaltungsratspräsident zu werden, könne demnach nicht die Rede sein. Vielmehr hätte es sich um eine Verpflichtung von Dahm gehandelt, als Gegenleistung für den Aktienerwerb zum Nominalwert. Ebenso wenig hätte es sich also um einen unentgeltlichen Erwerb gehandelt, wie die Klägerin meine.