Es sei daher auch nicht überraschend, dass die Klägerin Ventile nach Art der 1. Generation nie produziert habe, sondern neuerdings gemäss ihrer Website offenbar auf Klappen-Ventile oder "Flapper Valves" setze, bei denen eine feste Öffnung von einer davor aufschwenkbar angebrachten Klappe abgedeckt werde. Es sei daher auch nur folgerichtig, dass die Enswico AG das neuartige und erfolgreiche Prinzip der Ventile der 2. Generation zum Gegenstand einer Seite 23 O2014_002