Diese Vorspannung werde normalerweise während den ersten paar Benutzungen abgebaut. Damit verwirkliche die 2. Generation der Ventile nicht nur ein der 1. Generation entgegengesetztes Konzept, sondern bringe auch massive Vorteile mit sich, die eine kommerziell erfolgreiche Anwendung überhaupt erst möglich machen würden. Es sei daher auch nicht überraschend, dass die Klägerin Ventile nach Art der 1. Generation nie produziert habe, sondern neuerdings gemäss ihrer Website offenbar auf Klappen-Ventile oder "Flapper Valves" setze, bei denen eine feste Öffnung von einer davor aufschwenkbar angebrachten Klappe abgedeckt werde.