Die Beklagte bestreite nicht, dass sie Urinalventile der 2. Generation gemäss Rechtsbegehren 2 herstelle bzw. verkaufe. Der guten Ordnung halber belege sie aber dennoch mit einem Schreiben von Vision Verte Sàrl inkl. beigelegtem Urinalventil, dass die Beklagte Urinalventile der 2. Generation auch heute noch herstelle und vertreibe. Die Beklagte habe vermutungsweise im Jahr 2012 erstmalig Urinalventile der 2. Generation produziert und verkaufe diese seither an die Enswico AG, welche die Ventile an Zwischenhändler und Endkunden weiterverkaufe.