Das Ventil der 2. Generation weise keinerlei Vorteile auf. Die Beklagte habe ausgeführt, dass die durch die Verbindungsstege bedingte Vorspannung "normalerweise während den ersten paar Benutzungen abgebaut werde". Nach ein paar Benutzungen entspreche die Funktionsweise des Ventils der 2. Generation also exakt jener der 1. Generation. Auch verhinderten die Stegverbindungen nicht, dass sich das Ventil bei Kontakt zu unpolaren Flüssigkeiten verforme.