könne sie nachweisen, dass die Beklagte auch im August 2011 noch Urinalventile der 1. Generation hergestellt und verkauft hätte, welche nicht aus dem Ventilankauf von CoOpera Leasing AG stammen könnten. Ferner habe die Enswico AG am 8. Dezember 2011 269 Urinalventile der 1. Generation an die Biorin Ltd gesendet, welche ebenfalls nicht aus dem Ankauf von CoOpera Leasing AG stammen könnten. Vielmehr müssten diese von der Beklagten zu einem späteren Zeitpunkt produziert worden sein.