In der Patentanmeldung bezeichne die Enswico AG diese Schlitze denn auch als Kiemen, was als Hinweis auf Fische bzw. Haifische verstanden werden könne. Nach Wissen der Klägerin seien solche Ventile jedoch nie serienmässig produziert worden. Sie funktionierten in der Praxis auch nicht. Am 18. Juli 2010 habe die Enswico AG bei der Beklagten weitere 17'500 Urinalventile bestellt. Dabei habe es sich um Ventile der 1. Generation gehandelt. Der Grund für diese erneute Bestellung sei nicht etwa eine Neuentwicklung gewesen, wie die Beklagte behaupte. Vielmehr habe der betreffende Kunde eine spezielle Schutzhüllenform mit einem sechseckigen Querschnitt bestellt.