Die Beklagte mache geltend, sie habe im April 2010, also vor dem Ankauf der Ventile von der CoOpera Leasing AG, die sog. "Haifisch-Anpassung" an den Urinalventilen vorgenommen und fortan nur noch entsprechende Ventile hergestellt bzw. bestellt. Diese angebliche Haifisch-Anpassung sei im Zusammenhang mit der am 30. März 2010 erfolgten Schweizer Patentanmeldung CH 702 893 A2 zu interpretieren. Es handle sich um die in den beiden Streifen kiemenförmig angebrachten Schlitze, welche sich teilweise überlappen würden. In der Patentanmeldung bezeichne die Enswico AG diese Schlitze denn auch als Kiemen, was als Hinweis auf Fische bzw. Haifische verstanden werden könne.