Zudem hätte sie ja wohl kaum tausende von Urinalventilen der 1. Generation von der CoOpera Leasing AG gekauft, wenn diese angeblich von schlechter Qualität gewesen wären und die Beklagte dank teuren Anpassungen nun jederzeit angeblich bessere Urinalventile der 2. Generation hätte herstellen können. Die Beklagte habe noch mindestens bis ins Jahr 2012 Urinalventile der 1. Generation hergestellt und verkauft.