Vor diesem Hintergrund habe das Konkursamt Höfe am 28. April 2010 die Aussonderung der beiden Warenlager an die CoOpera Leasing AG verfügt. Das Konkursamt habe dabei festgehalten, dass die betreffenden Urinalventile sich im Eigentum von der CoOpera Leasing AG befänden und diese der Kellerinvent AG nur zu unselbständigem Besitz übertragen worden seien, um diese auf fremde Rechnung weiterzuverkaufen. Diese Verfügung sei in Rechtskraft erwachsen.