Die Produktion von Urinalventilen der 1. Generation erfordere teure Werkzeugformen, die nicht kurzfristig hergestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass die von der Enswico AG zwischen Dezember 2009 und Mai 2010 verkauften Urinalventile von der Beklagten hergestellt und direkt der Enswico AG geliefert worden seien. Es handle sich um Urinalventile der 1. Generation, zumal die Beklagte selbst behaupte, sie habe angebliche Werkzeugänderungen erst später vorgenommen.