Sie gehe davon aus, dass die Enswico AG die von ihr zwischen Dezember 2009 und Mai 2010 verkauften Urinalventile direkt von der Beklagten bezogen habe. Bereits am 18. Februar 2010 habe die Enswico AG der Bright Water Environmental Ltd eine Rechnung für 250 Urinalventile gestellt und am gleichen Tag versandt. Am 31. März 2010 habe die Enswico AG gegenüber der Bright Water Environmental Ltd nochmals Rechnung für eine weitere Bestellung von 100 Ventilen gestellt.