Die Enswico AG habe bereits im Dezember 2009 mit dem Verkauf von Urinalventilen der 1. Generation begonnen. In diesem Zeitpunkt sei die Enswico AG gar noch nicht im Besitz der von der CoOpera Leasing AG erworbenen Urinalventile gewesen, zumal das Konkursamt die Aussonderung der Ventile aus der Konkursmasse erst am 28. April 2010 verfügt habe. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten sich die Ventile unter Konkursbeschlag befunden. Sie gehe davon aus, dass die Enswico AG die von ihr zwischen Dezember 2009 und Mai 2010 verkauften Urinalventile direkt von der Beklagten bezogen habe.