der 1. Generation verkauft. Die betreffenden Ventile müsse die Enswico AG direkt von der Beklagten bezogen haben. Die von der CoOpera Leasing AG gekauften Urinalventile seien nicht für den lizenzberechtigten Hans Keller, sondern für die CoOpera Leasing AG hergestellt worden. Auch habe die Enswico AG viel weniger Ventile von der CoOpera Leasing AG gekauft als sie behaupte. Schliesslich habe die Enswico AG aber auch nach dem Ankauf der Urinalventile von der CoOpera Leasing AG mit Kaufvertrag vom 4. Mai 2010 weitere Urinalventile der 1. Generation von der Beklagten bezogen.