Die Beklagte habe unbestrittenermassen Urinalventile der 1. Generation hergestellt, welche schliesslich von der Enswico AG weiterverkauft worden seien. Die Enswico AG behaupte zwar, sie habe sämtliche von ihr vertriebenen Urinalventile der 1. Generation mit Kaufvertrag vom 4. Mai 2010 von der CoOpera Leasing AG erworben, wobei die angeblich gekauften 52'192 Ventile ursprünglich für die am Klagepatent lizenzberechtigte Kellerinvent AG produziert worden seien. Diese Behauptungen seien jedoch in mehrerer Hinsicht unrichtig: Die Enswico AG habe bereits vor dem Kauf von Urinalventilen von der CoOpera Leasing AG Urinalventile