Am 29. Juli 2006 hätten Hans Keller und Peter Dahm einen Lizenzvertrag in Bezug auf die Verwertung der Patentanmeldung "Fluid Control Valve" PCT lB2003/006080 geschlossen. Die patentgemässen Ventile seien bereits damals von der Beklagten hergestellt und von der inzwischen aus dem Handelsregister gelöschten Firma Kellerinvent AG vertrieben worden. Der exklusive Lizenzvertrag habe eine Stücklizenz von CHF 1.85 pro verkauftes Ventil und eine Finanzierung der gesamten weltweiten Schutzrechtskosten durch den Lizenznehmer vorgesehen.