5. Parteivorbringen 5.1 Die Klägerin macht geltend, die Enswico AG vertreibe bzw. verkaufe unter der Bezeichnung "Key-System" ein Urinalventil mit Adapter für die Montage in wasserlosen Urinalen. Es handle sich um eine identische Umsetzung der erfindungsgemässen Anordnung gemäss Klagepatent und mithin um eine Nachmachung. Die Enswico AG lasse die patentverletzenden Ventile durch die Beklagte herstellen. Seite 14 O2014_002