Das Klagepatent betrifft ein Fluidsteuerventil, insbesondere ein Ventil, das nur einen gravitationsbedingten Flüssigkeitsdurchfluss zulässt. Solche Ventile werden vorzugsweise bei Urinalen ohne Wasserspülung eingesetzt, um in einer Richtung einen Flüssigkeitsdurchfluss (Urin) zu erlauben und in der entgegengesetzten Richtung einen Gasdurchfluss (Uringeruch) zu verhindern. Aus dem Stand der Technik waren zum Zeitpunkt der Erfindung Kontrollventile für Urinale bekannt, bei denen sich an Krümmungen des Auslassabschnitts Ablagerungen (Rückstände im Urin) gebildet haben. Das Patent stellt sich die Aufgabe, den Nachteil der Bildung von Ablagerungen zu überwinden.