3.2 Die Beklagte ist eine schweizerische Aktiengesellschaft, welche die Herstellung von und den Handel mit CAD/CAM-Modellen und Formen aus Holz und Kunststoff aller Art bezweckt. 4. Das Klagepatent EP 1 579 133 B1 Vorliegend geht es um den Schweizer Teil des europäischen Patents EP 1 579 133 B1 (Klagepatent), welches am 19. Dezember 2003 unter Beanspruchung der Priorität der südafrikanischen Patentanmeldung ZA 200208635 vom 23. Dezember 2002 und der PCT-Anmeldung PCT/IB2003/006080 vom 19. Dezember 2003 angemeldet und am 30. März 2011 erteilt wurde. Als Erfinder ist Peter Dahm genannt.