1.9 Mit Eingabe vom 5. Juni 2015 teilte die Klägerin mit, dass sie auf eine Stellungnahme zum Fachrichtervotum verzichte. Die Stellungnahme der Beklagten zum Fachrichtervotum erfolgte mit Eingabe vom 19. Juni 2015. 1.10 Mit Schreiben vom 2. Juli 2015 wurde den Parteien im Hinblick auf die Hauptverhandlung der Spruchkörper mitgeteilt. 1.11 Mit Eingabe vom 13. Juli 2015 erfolgte eine Stellungnahme der Klägerin zur Stellungnahme der Beklagten zum Fachrichtervotum. Gleichzeitig stellte sie einen prozessualen Antrag, welcher mit Schreiben vom 15. Juli 2015 abgewiesen wurde.