1.2 Mit Eingabe vom 18. März 2014 erfolgte die Klageantwort mit folgenden Rechtsbegehren: "1) Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann. 2) Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin, unter Mitberücksichtigung des patentanwaltlichen Aufwands." 1.3 Die Instruktionsverhandlung/Vergleichsverhandlung fand am 3. September 2014 statt und führte zu keiner vergleichsweisen Lösung. 1.4 Mit Eingabe vom 31. Oktober 2014 erfolgte die Replik mit folgenden geänderten Rechtsbegehren: