In der Klage, die einen Umfang von rund 60 Seiten aufweist, und mit der mehr als 50, zum Teil sehr umfangreiche Beilagen eingereicht werden, wird der Streitwert mit CHF 40'000 beziffert, wobei in allgemeiner Weise auf das sehr kleine Marktvolumen hingewiesen wird. Der von der Klägerin genannte Umsatz der "A., Inc., Schweiz 2011-2013" von wenigen Tausend Franken ist hier nicht von Bedeutung, nachdem es sich um den Wert des Patents der Beklagten und nicht um Erträge der Klägerin, die mit dem Streitpatent allenfalls in Zusammenhang stehen, geht. In Berücksichtigung der Restlaufzeit des Streitpatents von noch rund zwölf Jahren und des erheblichen Aufwandes, den die Klägerin mit der Einrei-