In Bezug auf den Streitwert hielt die Klägerin fest, das Streitpatent finde nur eine marginale industrielle Verwendung und es bestehe lediglich ein kleiner Absatzmarkt, welcher sich mehrheitlich aus Universitäten und ähnlichen Forschungsbetrieben zusammensetze. In Anbetracht eines jährlichen Umsatzes der Klägerin von CHF 1'400 bis 3'000 bei den betroffenen Abtastsonden sowie einem jährlichen Ertrag der Klägerin in der Höhe von CHF 400 bis 900 und der Restlaufzeit des Streitpatents von noch ca. zwölf Jahren halte sie an ihrer Bezifferung des Streitwerts fest. Die von der Beklagten begehrte Sicherheit für die Parteientschädigung sei aus