Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit wird eine Fachperson herangezogen, die gut ausgebildet, jedoch weder Experte auf dem Fachgebiet noch ein Spezialist mit hervorragenden Kenntnissen ist. Sie hat Zugang zur einschlägigen Literatur. Sie hat jedoch keine erfinderischen Fähigkeiten.4 Es geht hier darum, die richtige Dosierung und Verabreichungsform zur erfolgreichen Herstellung des in Frage stehenden Arzneimittels zu finden. Die Fachperson ist somit ein Team aus einem Mediziner und Pharmakologen, das sich mit der praktischen Entwicklung von Mitteln zur Empfängnisverhütung beschäftigt.