Diese Ausführungen werden auf drei Gutachten von L. Kloosterboer gestützt, der im ersten Gutachten ausführlich erklärt, weshalb die Dokumente act. 1_15, 1_16 und 1_17 nicht als nächster Stand der Technik zählen könnten. Die in diesen Dokumenten beschriebenen Studien seien auf die Entwicklung einer Kombinationspille gerichtet, was daraus hervorgehe, dass das Desogestrel jeweils nur 21 Tage verabreicht worden sei und nicht über einen ganzen Zyklus. Ausserdem sei es üblich, die Komponenten einer Kombination einzeln zu testen. Einzig die bisher bekannten Mi- ni-Pillen seien nächster Stand der Technik. Im zweiten Gutachten