5.5.3 Die Klägerin macht geltend, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung des Klagepatents bereits Verhütungsmittel auf dem Markt gewesen seien, einerseits Kombinationspräparate bestehend aus einer Östrogen- und einer Gestagenkomponente und andererseits sogenannte Mini-Pillen bestehend aus einer Gestagen-Komponente. Der im Streitpatent beschriebene Wirkstoff Desogestrel sei bereits als Gestagenkomponente in einer Kombinationspille, Marvelon®, seit 1982 in der Schweiz zugelassen gewesen. Als relevanten Stand der Technik, der die Erfindung nahelegen soll, nennt die Klägerin folgende Dokumente: